3G-Regel

25. November 2021 von Christoph Rymatzki

3G im LutherhausAb sofort gilt die 3G-Regel für alle Gottesdienste und sonstige Treffen wie Gebetstreffen, Kreise, Mitarbeitertreffen. 3G besagt: Ich muss nachweisen, dass ich geimpft, genesen oder getestet bin.

Was bedeutet das praktisch? Wir werden an den Einlässen die entsprechenden Nachweise kontrollieren. Bitte haltet eure Impfpässe, Corona-Apps oder Testergebnisse bereit. Stichprobenartig werden wir auch Personalausweise kontrollieren.

Als Testnachweis gelten ein Schnelltest, der maximal 24 h alt ist, oder ein PCR-Test, der maximal 48 h alt ist. Bei ausgewählten Veranstaltungen bieten wir die Möglichkeit eines beobachteten Schnelltests. Das Testkit bitte selber mitbringen. Für Kinder und Jugendliche, die an regelmäßigen Tests in der Schule teilnehmen, reicht eine entsprechende Bescheinigung.

Wir bitten euch um einen freiwilligen Selbsttest, bevor ihr an Veranstaltungen teilnehmt (unabhängig vom Status). Das erhöht die Sicherheit für alle.

Für Konzerte und kulturelle Veranstaltungen, die nicht unter den Schutz religiöser Versammlungen fallen, gilt sogar die 2G-Regel. D.h. ich muss geimpft oder genesen sein.

Testmöglichkeiten in Jena am Wochenende

Siehe auch Übersicht der Testzentren (Stadt Jena)

Weitere Infektionsschutzmaßnahmen

Es gilt weiterhin das Infektionsschutzkonzept des Lutherhauses und Gemeindebezirks Wenigenjena, insbesondere:

  • Kontaktdaten erfassen
  • Mund-Nasen-Schutz tragen
  • Abstand halten.